Fotorecht // Auf was du täglich achten solltest!
Fototrecht: Worauf du täglich achten musst

Fotorecht // Auf was du täglich achten solltest!

Wenn du das Internet und Social Media täglich nutzt, solltest du dir täglich Gedanken über das Urheberrecht machten. Einfach so Bilder im Netz zu verbreiten kann sehr gefährlich und teuer werden. Insbesondere, wenn du gerne fotografierst und diese Bilder mit anderen teilen möchtest. Models, Freunde und auch die Social Media Kanäle können dir sehr schnell ein Bein stellen und dich zu Fall bringen. Damit du nicht fällst, solltest du folgende Dinge wissen und verinnerlichen.

+ACHTUNG+ Dies ist keine Rechtsberatung! Alles, was hier steht habe ich während meiner Ausbildung erlernt und spiegelt nur einen Bruchteil der kompletten Gesetzgebung wieder. Es geht lediglich darum, einen Einstieg zu vermitteln, worauf man bei der Fotografie achten muss. +ACHTUNG+

 

Das Fotorecht und du

In meiner Ausbildung muss auch ich mich mit dem Fotorecht auseinandersetzten. So wie auch du, wenn du im Internet unterwegs bist. Es gibt dort einiges zu beachten. Ich möchte das ganze anhand eines Fotoshootings zwischen Model und Fotograf erklären. Beide haben das achtzehnte Lebensjahr überschritten und sind somit voll geschäftsfähig.

 

Die Inhalte

 

Die Situation

Ein (Hobby)Fotograf und ein Model vereinbaren ein Treffen inklusive Shooting. Beide möchten das ganze auf TFP-Basis laufen lassen. Sowohl (Hobby)Fotograf als auch Model sollten folgendes wissen:

 

Was ist TFP?

TFP steht für “Time for prints” und beschreibt, wie Model und (Hobby)Fotograf mit einander arbeiten. Weder das Model noch der Fotograf werden vom jeweils anderen mit Geld bezahlt. Die “Währung” dieses Shootings sind die Bilder, welche dort entstehen. TFP gibt in dem Sinne keine Auskunft darüber, wie die Bilder im späteren Verlauf genutzt werden dürfen.

Das Shooting ist erfolgreich beendet. Doch wer hat welche Recht an den Bildern und wer darf sie wie nutzen? Im Idealfall ist dies schon im Voraus schriftlich festgehalten worden. Sowohl der (Hobby)Fotograf als auch das Model haben Rechte an den Bildern. Der (Hobby)Fotograf hat das Urheberrecht und das Model, das “Recht am eignen Bild“.

 

Was ist das Urheberrecht?

Erstellst du ein Bild, bist du der Urheber. Theoretisch kannst du mit den Bildern machen was du willst. Allerdings nur theoretisch! Denn auch andere können Rechte an deinem Bild haben, obwohl du es aufgenommen hast. Fotografierst du eine Blume im Garten kannst du dieses gerne in dein privates Album kleben oder im Wohnzimmer an die Wand hängen. Auch Facebook und Co sind kein Problem. Problematisch wird es, wenn Personen oder Gegenstände, welche dir nicht gehören mit auf dem Bild sind. Allerdings dürfen auch diese nicht einfach ein Bild, welches du gemacht hast veröffentlichen. Du, als Urheber musst zustimmen!

 

Das “Recht am eigenen Bild”

Sobald du auf einem Bild zu sehen bist, hast du ebenfalls “ein Recht am Bild“. Du allein darfst entscheiden, ob du fotografiert werden willst. Auch wenn du eingewilligt hast, dass du fotografiert wirst, darf der (Hobby)Fotograf erst nach deinem Einverständnis dieses Bild veröffentlichen.

Der (Hobby)Fotograf und das Model haben beide zugestimmt, dass der jeweils andere die ausgewählten Bilder veröffentlichen darf. Beide starten und teilen die Bilder im Internet. Doch auch da lauern Gefahren.

 

 

Facebook – Die Rechte Dritter

Sobald du ein Bild auf Facebook hochlädst, versprichst du Facebook, dass das Bild “frei von Rechten Dritter” ist. Du versicherst damit, im Zusammenhang einer Personenaufnahme, dass du von allen Beteiligten eine Einverständniserklärung im Bezug auf die Veröffentlichung hast.

Machst du also ein Bild einer Person und diese stimmt zu, dass du es veröffentlichen darfst, kann es sein, dass ein Dritter ebenfalls ein Wörtchen mit zu reden hat. Es besteht die Möglichkeit, dass Marken-geschützte Gegenstände auf dem Bild klar zu sehen sind. An diesen Dinge, wie zum Beispiel an Markenschuhen hast du keine Rechte. Um sie auf Facebook zu stellen müsstest du also die Marke fragen, ob du das darfst. Tust du das nicht, “belügst” du Facebook und räumst Rechte eine, welche du nicht besitzt. Und das kann teuer werden.

Cola Dosen, ICEs oder auch der beleuchtete Eiffelturm sind zum Beispiel geschützt. Du darfst Bilder davon machen, sie jedoch nicht veröffentlichen.

Daniela:

“Mich irritiert, dass ein Foto des beleuchteten Eiffelturms nicht veröffentlicht werden darf. Sind nicht Bauwerke „frei“?”

Das Urheberrecht der Lichtinszenierung liegt bei dem entsprechenden Künstler und von diesem benötigst du die Einverständnis.

 

Ausnahmen bestätigen die Regeln

Natürlich gibt es auch Ausnahmen und Einschränkungen. Es gibt Fälle, in welchen du nicht fotografieren darfst. Diese ergeben sich aus dem Grundgesetz. Weitere Informationen findet du unter:

 

Was du wissen musst:

  1. Du darfst grundsätzlich alles fotografieren, so lange du nicht gegen das Gesetzt verstößt oder Rettungskräfte behinderst!
  2. Du darfst keine Bilder ohne die Einverständnis von Urheber oder von der abgebildeten Person veröffentlichen.
  3. Auch Dritte können Rechte an deinem Bild haben.
  4. Geh lieber auf Nummer sicher, als nachher viel Geld zu zahlen.
  5.  Sätze wie “Stell dich nicht so an!” sind tabu!

Hast du dich bis jetzt schon einmal damit auseinander gesetzte? Schreib es in deinen Kommentar!

 

Fotorecht: Worauf du täglich achten musst!

Geschrieben von
Marie Lü
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Kommentare
  • Hallo Marie,

    vielen Dank für die schöne Zusammenfassung. Der Unterschied zwischen Urheberrecht und Recht am eigenen Bild kannte ich bisher nur diffus; jetzt hab ich es verstanden.

    Mich irritiert, dass ein Foto des beleuchteten Eifelturms nicht veröffentlich werden darf. Sind nicht Bauwerke “frei”?

    Mich würde noch interessieren, ob in der Ausbildung noch auf den Analog-Film eingegangen wird. Lernt man z.B. auch entwickeln?

    Liebe Grüße
    Daniela

    • Bauwerke sind eine Grauzone. Allerdings ist der Beleuchtete Eiffelturm ein Kunstwerk. Bzw, die Beleuchtung ist eins. Und dieses Kunstwerk steht unter Urheberrecht.

      Analog-Filme sind in der Ausbildung zweitrangig. Das ist allerdings auch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Wir haben bis vor kurzem noch entwickelt. Allerdings gibt es für unsere Maschine keine Chemie mehr. Und neue Maschinen kosten mal eben 10.000€ aufwärts. Und für den Preis wird zu wenig analog fotografiert.

      Lieben Gruß zurück!

  • Das ist echt ein Post, der ein ziemlich wichtiges Thema anspricht! Danke, dass du dein Wissen mit uns normalen Hobby-leutchen teilst 🙂

    Ich habe ja bisher noch nie Shootings gehabt, sondern war höchstens mit Freundinnen unterwegs. Da habe ich dann immer gefragt, ob ich Bilder auf dem Blog zeigen darf oder eben nicht. Von TFP habe ich aber auch schon gehört und sogar, dass man vorher einen Vertrag aushandeln soll.
    Auch von Rechten am eigenen Bild und dem Urheberrecht habe ich schon oft gehört… Aber eine Frage habe ich da doch: Was, wenn die abbildete Person nicht vollständig zu erkennen ist (nur ihre Hände auf einem Bild beispielsweise) oder ich sie nicht kenne, weil sie nur zufällig in mein Touristen-Foto gelaufen ist?

    Von den Rechten Dritter hatte ich so noch keine Ahnung… da kann man ja kaum noch Kleidung tragen, wenn man Bilder ins Netz stellen will, oder? (Oder gilt das nur für Facebook und auf dem Blog darf ich den Eiffelturm zeigen?) Gibt es irgendwo eine Liste mit alles geschützten Dingen oder muss ich da alles jedes Mal prüfen, was im Foto abgebildet ist?

    Liebe Grüße

    • Auch bei Freunden mache ich eine schriftliche Vereinbarung. Man weiß ja nie, was in Zukunft so ist 🙂

      Die Rechte Dritter beziehen sich speziell auf Facebook. Das steht in deren AGBs. So lange auf der Kleidung keine deutliche Marke zu sehen ist, ist das vermutlich eine Grauzone.

      Menschen können auch Beiwerk sein. Zum Beispiel eine Gruppe Touristen vor einem Gebäude. Sobald diese Personen kein Beiwerk mehr sind oder zu erkennen sind, darf das Bild ohne deren Einstimmung nicht veröffentlicht werden. Was Beiwerk ist und was nicht ist Auslegungssache. Daher habe ich das nicht in den Beitrag mit aufgenommen. Ich würde immer auf Nummer sicher gehen 🙂

      Lieben Gruß ♥

  • Das Fotorecht ist so extrem kompliziert, dass ich einerseits schon verstehen kann, dass so viele “Fehler” gemacht werden. Teilweise blicken da nicht mal Fotografen komplett durch. Daher vielen Dank für den kleinen Einblick!

    Im Fall “Eiffelturm” ist die Lichtanlage bzw. -Installation als “künstlerische Schöpfung” geschützt, der Eiffelturm an sich ist gar kein Problem, deswegen ist die Veröffentlichung nur unbeleuchtet erlaubt.

    Liebe Grüße,
    Filiz

    • Genau das meinte ich bei dem Eiffelturm. Viele Knipsen drauf los und wissen gar nicht, was sie da genau tun 🙂 Und es gibt verdammt viele Grauzonen.

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